Messsystemanalyse (MSA) / Messmittelfähigkeit

Verfahren des Fähigkeitsnachweises

Die Untersuchung des Nachweises für die Fähigkeit eines Messmittels wird mit unterschiedlichen Methoden durchgeführt.

Bei allen Methoden sind Vorbereitungen zu treffen und Vorbedingungen zu erbringen.

 

Als wichtigste Vorbedingung stellt die Ermittlung der Auflösung des Messmittels dar.

Verfahren 1

Dieses Verfahren wird i.d.R. zur Beurteilung von einem neuen oder geänderten Messsystem angewendet und wird vor der Erstbenutzung durchgeführt. Mit diesem Verfahren wird i.d.R. beim Lieferanten eine Beurteilung der Messsysteme durchgeführt. Die Eignung eines Messsystems kann anhand von Fähigkeits-kennwerten festgestellt werden.

Ziel:

Es soll festgestellt werden, ob das Messsystem unter Betriebsbedingungen unter Verwendung eines Normals für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist.

Verfahren 2

Mit diesem Verfahren kann eine Beurteilung der Fähigkeit am endgültigen Einsatz- bzw. Aufstellungsort unter Bedienereinfluss durchgeführt werden. Diese Beurteilung finden sowohl an neuen, geänderten und vorhandenen Messsystemen statt. Dieses Verfahren kann auch bei Lieferanten eingesetzt werden. Dieses setzt jedoch voraus, dass Prüfbaugruppen bzw. -teile und ausführende Prüfer vor Ort verfügbar sind.

Ziel:

ist es

Verfahren 3

Dieses Verfahren ähnelt dem Verfahren 2 und ist somit ein Sonderfall. Bei diesem Verfahren wird ohne Bedienereinfluss am endgültigen Einsatz- bzw. Aufstellungsort die Fähigkeit des Messsystems geprüft.

Ziel:

ist es

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aktualisiert am : 24.03.2023

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